Herzlich Willkommen
auf der Homepage des
Vermessungs- und Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Hermann-Josef Liesenfeld
in 55469 Simmern / Hunsrück
Wir lösen sämtliche Vermessungs- und Bewertungsaufgaben rund um Ihr Anwesen bzw. Ihr Bauvorhaben!
Bitte informieren Sie sich vorab in den entsprechenden Rubriken. Um Details zu besprechen, kontaktieren Sie uns bitte!
Vermessung
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Qualifiziert – Freiberuflich – Unabhängig
1983 wurde ich als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur für das Land Rheinland-Pfalz zugelassen.
Die Berufsausübung charakterisiert sich durch eine hohe Qualifikation, die eine wesentliche Grundlage für die Beleihung mit staatlichen Vermessungsaufgaben ist. Die Ausübung erfolgt freiberuflich, d.h. in wirtschaftlicher Unabhängigkeit als Arbeitgeber und Unternehmer sowie in persönlicher Verantwortung und Haftung.
Gutachten
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Gütesiegel mit Sachverstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit besonderer Sachkunde und persönlicher Eignung. Mit einer soliden Vorbildung (Universitätsstudium) und nach zusätzlicher jahrelanger Fortbildung habe ich dem Prüfungsverfahren unterzogen und wurde 1993 von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt. Darüber hinaus wurde auch die persönliche Eignung geprüft, d.h. Vertrauenswürdigkeit und persönliche Integrität. Auch nach der Bestellung steht meine Arbeit unter ständiger Aufsicht der Bestellungskörperschaft.
Teilungsvermessung
– eine Teilfläche Ihres Grundstücks zu verkaufen
– ehemalige Wirtschaftsgebäude Ihrem Kind zu übertragen
– ein Wohnrecht den Eltern einzuräumen
– Rechte auf Teilflächen einzutragen
immer dann benötigen Sie eine Teilungsvermessung.
Wir bieten:
- Übertragung der bestehenden und der neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit
- Amtliche Feststellung des Verlaufes der bestehenden Grenzen
- Erneuerung von zerstörten Grenzmarken
- Übertragung der neuen Grenzen in die Örtlichkeit
- Abmarkung der neuen Grenzen
- Durchführung des Grenztermins mit den Grenznachbarn
- Beantragung des Veränderungsnachweises und ggf. Weiterleitung an den Notar
Sie erhalten:
- die für die Grundbuchumschreibung notwendigen Papiere
- Rechtssicherheit bzgl. der bestehenden und neuen Grenzen
- örtlich erkennbare Grenzmarken und Grenzen Ihres neuen Flurstückes
Grenzvermessung
– finden die Grenzsteine nicht
– haben Zweifel über die Richtigkeit vorhandener Grenzpunkte
Wie bieten
- Übertragung der bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte in die Örtlichkeit
- Amtliche Feststellung der bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte
- Erneuerung von zerstörten Grenzpunkten
- Durchführung des Grenztermins mit den Grenznachbarn
- Beantragung und Überwachung der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
Sie erhalten
- Sicherung Ihres Eigentums an Grund und Boden
- Rechtssicherheit mit Ihren Grenznachbarn
- Örtlich erkennbare Grenzmarken in den Grenzpunkten
Amtliche Gebäudeeinmessung
- Vermessung des neuen Gebäudes oder Gebäudeanbaues für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
- Ermittlung von Abständen Ihres neuen Gebäudes oder Gebäudeanbaus von der Flurstücksgrenze (Zusatzantrag)
Sie erhalten
- Einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster und erfüllen damit Ihre gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, Ihr Gebäude einmessen zu lassen.
- Auf Antrag für die Bauaufsicht bzw. für Kreditinstitute:
-Angaben über Gebäudeabstände
-Amtliche Bescheinigung zur Bauüberwachung
Tatbestände dokumentieren
– Grenzabstände von Hecken, Sträuchern
– Grenzabstände von Gebäuden, Bauteilen
– Höhenangaben bzgl. Gebäuden, Aufschüttungen usw.
Wir bieten
- Messtechnische und/oder bildliche Erfassung solcher Tatbestände
Sie erhalten
- Ausgearbeitete Gutachten, die infolge der Beurkundung direkt bei Gericht als Beweis vorgelegt werden können.
Gebäudeabsteckung
Wir bieten
- Grobabsteckung für den Erdaushub
- Feinabsteckung auf das Schnurgerüst
- Ermittlung des Erdaushubmasse
Sie erhalten
- Sicherheit, dass die Vorgaben der Baugenehmigung eingehalten werden
- Eine Bescheinigung zur Weitergabe an das Bauamt
Leitungskataster
Wir bieten
- Aufmessung nach Lage und Höhe im amtlichen Bezugssystem
- Darstellung in Plänen (digital u. analog)
Sie erhalten
- Genaue und rechtssichere Pläne
Grundstückswertermittlung
Wir bieten
Erforderliche Wertgutachten für
- Sämtliche Wertanalysen
- Kostenaufstellungen
- An- und Verkaufspreise
- Ablöse- und Ausgleichsbeträge
- Entschädigungsleistungen
bezogen auf
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- grundstücksgleiche Rechte
- Lasten und Beschränkungen
Sie erhalten
- eine Dienstleistung von anerkannter Qualität
- ein neutrales Gutachten zur Stärkung Ihrer Position
Mietgutachten
Gutachten zur Ermittlung
- der nachhaltig erzielbaren Miete
d.h. unter Berücksichtigung der abschätzbaren künftigen Wertverhältnisse im gewöhnlichen Geschäftsverkehr während der Restnutzungsdauer des Mietobjektes - der ortsüblichen Vergleichsmiete,
d.h. eine Untersuchung nach §2 Miethöheregelungsgesetz u.a. darüber, ob „der geforderte Mietzins die üblichen Entgelte nicht übersteigt, die in der Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind.“
Sie erhalten
- fundierte gutachterliche Aussagen, die Sie in Verhandlungen direkt mit Ihrem Vertragspartner, oder aber im vorprozessualen bzw. gerichtlichen Bereich zur Stärkung Ihrer Position verwenden können.
Steuerliche Bedarfsermittlung
- Fundierte Wertgutachten für Steuerpflichtige zwecks Feststellung eines ggf. niedrigeren gemeinen Grundstückswertes.
Sie erhalten
- Argumente für die Verhandlungen mit der Steuerbehörde über einen niedrigeren Verkehrswert und die ggf. damit verbundenen Steuerkürzungen.
Sonstige Tätigkeitsbereiche
- Beweissicherung
d.h. eine kurzfristige und umfassende Dokumentierung von Sachverhalten - Schiedsgutachten
d.h. Gutachten, bei denen die Vertragspartner vorab eine verbindliche Anerkennung festlegen - Grundstücksexpertisen
- Wohn- und Gewerbeflächenaufmaß